
Schulgeld
Schulen in freier Trägerschaft wirtschaften selbstständig und erhalten vom jeweiligen Bundesland dafür Zuschüsse. Diese decken nur anteilig die Gesamtkosten des Schulbetriebes. Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten erheben Schulen in freier Trägerschaft ein Schulgeld. Um allen Einkommensgruppen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen, hat das Mentora Gymnasium ein einkommensabhängiges Schulgeld sowie eine Geschwisterermäßigung. Die Kosten für die Verpflegung oder gegebenenfalls weitere Kosten für zusätzliche Leistungen sind nicht im Schulgeld enthalten. Kosten für zusätzliche Leistungen können nur nach Absprache mit den Vertragspartnern entstehen. Kosten für zusätzliche Leistungen sind beispielsweise Kosten für Klassenfahrten, externen Workshops oder externen Arbeitsgemeinschaften bei einem anderen Träger.
Geschwisterermäßigung
Besuchen Geschwister zeitgleich das Mentora Gymnasium, wird ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 20% gewährt. Das Schulgeld für das älteste Kind ist vollständig zu entrichten. Die einmalige Aufnahmegebühr und Gebühren für weitere Leistungen sind von der Geschwisterermäßigung ausgenommen.
Berechnung des Schulgeldes
Das Schulgeld ist einkommensabhängig. Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor der Festsetzung des Schulgeldes erzielten positiven Einkünfte (z. B. positive Einkünfte des Kalenderjahres 2020 für das Schulgeld im Schuljahr 2021/2022). Für die Berechnung des Schulgeldes gelten die nachfolgenden Einkunftsarten als positive Einkünfte:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gewerbebetrieben
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Aktienkursgewinne)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus sogenannten Mini-Jobs
- Renten
- Stipendien
- Unterhaltsleistungen
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Kindergeld
- Krankengeld
- Verletztengeld
- Einnahmen nach dem SGB III-Arbeitsförderung (z. B. Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Konkursausfall oder Wohngeld)
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungs-, Beamten- oder sonstigen sozialen Gesetzen
Jahresbruttoeinkommen |
Monatlicher ElternbeitragSekundarstufe I |
Monatlicher ElternbeitragSekundarstufe II |
---|---|---|
bis 29.999 € | 100 € | 100 € |
30.000 bis 34.999 € | 150 € | 160 € |
35.000 bis 39.999 € | 200 € | 220 € |
40.000 bis 44.999 € | 250 € | 280 € |
45.000 bis 49.999 € | 300 € | 340 € |
50.000 bis 54.999 € | 350 € | 400 € |
55.000 bis 59.999 € | 400 € | 460 € |
60.000 bis 65.999 € | 450 € | 520 € |
66.000 bis 69.999 € | 500 € | 580 € |
70.000 bis 74.999 € | 550 € | 640 € |
75.000 bis 79.999 € | 600 € | 700 € |
80.000 bis 84.999 € | 650 € | 760 € |
85.000 bis 89.999 € | 700 € | 820 € |
90.000 bis 94.999 € | 750 € | 825 € |
95.000 bis 99.999 € | 800 € | 830 € |
ab 100.000 € | 900 € | 950 € |
Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € entfällt die Pflicht zur Vorlage von Einkommensnachweisen.