
Schulgeld
Erhebung von Schulgeld
Schulen in freier Trägerschaft wirtschaften selbstständig und erhalten vom jeweiligen Bundesland dafür Zuschüsse. Die derzeitigen Zuschüsse des Landes Berlin decken ca. 60% der anfallenden Kosten einer Schule. Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten erheben Schulen in freier Trägerschaft von allen Schülerinnen und Schüler/Erziehungsberechtigten ein Schulgeld. Um allen Einkommensgruppen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen, hat das Mentora Gymnasium ein einkommensabhängiges Schulgeld sowie ein Geschwisterrabatt.
Die Kosten für die Verpflegung sind nicht im Schulgeld enthalten.
Gegebenenfalls weitere Kosten für zusätzliche Leistungen sind nicht im Schulgeld enthalten. Kosten für zusätzliche Leistungen können nur nach Absprache mit den Vertragspartnern entstehen. Kosten für zusätzliche Leistungen sind beispielsweise Kosten für Klassenfahrten, externen Workshops oder externen Arbeitsgemeinschaften bei einem anderen Träger.
Geschwisterrabatt
Besuchen Geschwister zeitgleich das Mentora Gymnasium, wird ab dem zweiten Kind ein Geschwisterrabatt von 20% gewährt. Das Schulgeld für das älteste Kind ist vollständig zu entrichten. Die Aufnahmegebühr und Gebühren für weitere Leistungen sind vom Geschwisterrabatt ausgenommen.
Soziale Härtefälle
In sozialen Härtefällen können beim Schulträger schriftlich und unter Vorlage von aussagefähigen Einkommensunterlagen/‐nachweisen Anträge auf Schulgeldermäßigung gestellt werden. Über die Höhe des Nachlasses / der Ermäßigung entscheidet der Schulträger und teilt seine Entscheidung zur Höhe des Nachlasses / der Ermäßigung und zum bewilligten Zeitraum dem Antragsteller schriftlich mit.
- Schulgeldermäßigungen können frühestens ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag beim Schulträger eingeht. Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen.
- Schulgeldermäßigungen gelten längstens für die Dauer eines Schuljahres bzw. bis zum Ende des bewilligten Zeitraumes.
- Zur Weitergewährung einer Schulgeldermäßigung ist rechtzeitig – mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes – ein erneuter Antrag bei dem Schulträger zu stellen. Erfolgt keine Neueinreichung führt dies zum Wegfall der vereinbarten Ermäßigung.
- Schulgeldermäßigungen gelten, solange die Gründe dafür bestehen. Wird der Wegfall von Ermäßigungsgründen nicht unverzüglich mitgeteilt, muss mit Nachforderungen und zzgl. Mahn ‐und Bearbeitungsgebühren gerechnet werden.
- Die überlassenen Nachweise werden für die Dauer des Schulbesuchs aufbewahrt. Die Anträge werden vertraulich behandelt.
- Insofern aufgrund fehlender Voraussetzungen keine Schulgeldermäßigung gewährt wird, besteht die Möglichkeit zum Abschluss eines separaten Bildungsdarlehensvertrages.
Verwaltungskosten und andere Schulgebühren
Schulgebührenübersicht |
Betrag |
Bemerkung |
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Aufnahmegebühr | 1 Monatsbeitrag | einmalig |
Mahngebühren | 15,00 € | pro eingetretenem Fall |
Berechnung des Schulgeldes
Das Schulgeld ist einkommensabhängig. Zur Berechnung des Schulgeldes wird das Jahresbruttoeinkommen der Schulgeldpflichtigen berücksichtigt. Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor der Festsetzung des Schulgeldes erzielten positiven Einkünfte (z. B. positive Einkünfte des Kalenderjahres 2019 für das Schulgeld im Schuljahr 2020/2021). Als positive Einkünfte gelten die nachfolgenden Einkunftsarten:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gewerbebetrieben
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Aktienkursgewinne)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Wegen Geringfügigkeit pauschal versteuerte Einkommen
- Renten
- Stipendien
- Unterhaltsleistungen für das Kind
- Unterhaltsleistungen für allein sorgeberechtigte Personen
- Kindergeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Krankengeld
- Verletztengeld
Jahresbruttoeinkommen* |
Monatliches Schulgeld
|
Monatliches Schulgeld
|
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bis 29.999 € | 100 € | 100 € |
30.000 € bis 34.999 € | 150 € | 160 € |
35.000 € bis 39.999 € | 200 € | 220 € |
40.000 € bis 44.999 € | 250 € | 280 € |
45.000 € bis 49.999 € | 300 € | 340 € |
50.000 € bis 54.999 € | 350 € | 400 € |
55.000 € bis 59.999 € | 400 € | 460 € |
60.000 € bis 65.999 € | 450 € | 520 € |
66.000 € bis 69.999 € | 500€ | 580€ |
70.000 € bis 74.999 € | 550 € | 640€ |
75.000 € bis 79.999 € | 600€ | 700€ |
80.000 € bis 84.999 € | 650€ | 760€ |
85.000 € bis 89.999 € | 700€ | 820€ |
90.000 € bis 94.999 € | 750€ | 825€ |
95.000 € bis 99.999 € | 800€ | 830€ |
ab 100.000 € | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000,00 EUR entfällt die Pflicht zur Vorlage von Einkommensnachweisen.